|
Vereinssatzung
1. Name und Sitz des Vereins
a) Der am 25.11.1999 gegründete Verein führt den Namen „SCHACHKLUB MULTATULI e. V.“. b) Der Verein hat seinen Sitz in 55218 Ingelheim. c) Der Verein wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bingen eingetragen, er wird Mitglied im Fachverband Schachbund Rheinhessen e. V. und im Sportbund Rheinhessen e. V. 2. Aufgaben und Ziele
1. Der Schachklub hat die Aufgaben: a) Pflege und Förderung des Schachspiels als sportliche Disziplin b) Ausrichtung eines regelmäßigen Spielbetriebes c) Pflege der menschlichen Kontakte zwischen den Mitgliedern d) die Jugend für den Schachsport zu gewinnen 2. Der Schachklub Multatuli e. V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sine des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
3. Der Schachklub ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Schachklubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Schachklubs. Der Aufwand eines Mitgliedes für den Verein wird anhand ordnungsgemäßer Nachweise, im Rahmen der Finanzordnung des Schachklubs, vergütet.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die nicht den satzungsgemäßen Zwecken entsprechen, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
6. Der Schachklub ist parteipolitisch, konfessionell und weltanschaulich neutral. 3. Mitgliedschaft 1. Mitglied des Schachklubs kann jede natürliche Person werden. 2. Die Mitgliedschaft (Aufnahme) kann schriftlich oder mündlich beim geschäftsführenden Vorstand beantragt werden. Dieser entscheidet, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. 3. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. 4. Jedes Mitglied erhält eine Satzung. 5. Mit seinem Beitritt erkennt das Mitglied diese Satzung als verbindlich an. 6. Die Beitragspflicht beginnt mit dem auf den Tag der Unterzeichnung der Anmeldung folgenden Monatsersten. 7. Die Mitgliedschaft endet: a) durch Austritt b) durch Ausschluss oder c) durch Ableben.
Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Er wird mit Ende des Geschäftsjahres wirksam, wenn die Austrittserklärung drei Monate vor Ablauf desselben erfolgt ist. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes mit einer 2/3-Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten vorsätzlich grob gegen die Interessen des Schachklubs verstoßen hat. Gegen den Ausschluss kann das Mitglied Berufung einlegen, über welchen die Mitgliederversammlung endgültig entscheidet. 4. Geschäftsjahr und Beiträge 1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2. Die Mitgliedsversammlung entscheidet über die Höhe der Beiträge. 3. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen, abweichende Beiträge beschließen. Regelung in der Geschäftsordnung. 5. Organe der Vereins 1. Mitgliederversammlung als ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung 2. Vorstand 3. Geschäftsführender Vorstand 6. Mitgliederversammlung 1. Jährlich findet eine Mitgliederversammlung (MGV) statt, zu der der Vorstand die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher schriftlich einlädt. Die Einladung muss Ort und Zeit des Beginns der MGV sowie die Tagesordnung enthalten. 2. Jede MGV ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. 3. Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst und sind für alle Mitglieder verbindlich. 4. Die MGV wählt den Vorstand, der bis zu den Neuwahlen im Amt bleibt. Neuwahlen finden alle zwei Jahre statt. Wiederwahl ist zulässig. Die zwei Kassenprüfer werden für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. 5. In der MGV gibt der Vorstand einen Geschäfts- und Kassenbericht ab und legt den Wirtschaftsplan für das kommende Jahr vor. 6. Zur Wahl des 1. Vorsitzenden wird ein Interimsvorsitzender gewählt. Dieser übernimmt die Wahl des 1. Vorsitzenden. Nach der Wahl übernimmt der 1. Vorsitzende die Leitung der MGV. Die übrigen Vorstandsmitglieder werden per Akklamation gewählt, falls geheime Wahl nicht besonders beantragt wird. 7. Der Vorstand kann eine Außerordentliche MGV einberufen. Er muss eine solche einberufen, wenn dies von mindestens 1/3 der Mitglieder beantragt wird. 7. Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus: a) 1. Vorsitzenden b) 2. Vorsitzenden c) Kassenwart d) Schriftführer e) Pressewart f) Jugendleiter g) Turnierleiter 2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins ehrenamtlich, verwaltet das Vereinsvermögen, beruft die MGV ein und führt dessen Beschlüsse durch. 3. In regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens zweimal jährlich, sind Vorstandssitzungen abzuhalten. 8. Geschäftsführender Vorstand
1. Vorstand gemäß Paragraph 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder vertritt den Verein allein. Im Innenverhältnis gilt: Rechnungsbelege zeichnen der 1. Vorsitzende (bei dessen Abwesenheit der 2. Vorsitzende) und Kassenwart gemeinsam. 2. Niederschriften über die durchgeführte MGV und Vorstandssitzungen werden vom protokollierenden Mitglied und den 1. Vorsitzenden (bei dessen Abwesenheit 2. Vorsitzender) unterzeichnet. 3. In sonstigen Angelegenheiten zeichnet der 1. Vorsitzende allein. Bei Abwesenheit des 1. Vorsitzenden übernimmt der 2. Vorsitzende die Vertretung. Dieser zeichnet dann ebenfalls allein. 9. Jugendarbeit – Jugendgruppe 1. Innerhalb des Schachklubs Multatuli e. V. bildet die Schachjugend eine Organisation. Art und Umfang regelt die Jugendordnung des Schachklubs Multatuli e. V. Mitglieder sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Beginn der Volljährigkeit). 2. Die Schachjugend firmiert unter dem Namen „Schachjugend SK-Multatuli“. 3. Der Jugendleiter vertritt gegenüber der MGV und dem Vorstand die Belange der Schachjugend.
10. Niederschriften
Über die durchgeführten MGV und Vorstandssitzungen sind Niederschriften (Protokolle) anzufertigen, in denen die gestellten Anträge, Ergebnisse der Abstimmungen und die gefassten Beschlüsse enthalten sind müssen.
11. Kassenprüfungen
1. Die Kassenprüfer dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. 2. Sie haben die Richtigkeit des Kassenbestandes, der Belege und der Buchungen sowie die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Geldmittel jährlich einmal zu prüfen. 3. Über die Ergebnisse der Prüfung sind in den Kassenunterlagen Vermerke anzubringen. Der MGV ist darüber zu berichten. 4. Die Kassenprüfer empfehlen der MGV die Entlastung der Kasse und des Vorstandes. 5. Die Kassenprüfer prüfen mindestens 14 Tage vor der MGV die Kasse des Schachklubs Multatuli e. V.
12. Finanzierung
Der Verein deckt seine Ausgaben aus den Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Zuschüssen.
13. Stimmrecht und Wählbarkeit
1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der MGV teilnehmen. 2. Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar. 3. Zum Jugendwart können Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an gewählt werden. Bei seiner Wahl haben Mitglieder vom vollendeten 12. Lebensjahr an Stimmrecht.
14. Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins 1. Die Satzung kann nur durch Beschluss einer MGV mit 2/3-Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten geändert oder ergänzt werden. 2. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen MGV mit Zustimmung von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. 3. Die MGV beschließt dann auch über die Verwendung des noch vorhandenen Vereinsvermögens. 4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Schachklub Multatuli e. V. oder bei Wegfall des bisherigen steuerbegünstigten Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Die vorliegende Satzung wurde am 25.11.1999 von der Gründungsversammlung einstimmig verabschiedet.
Änderung der MGV vom 06.06.2000
Änderungen an außerordentlicher MGV am 17.10.2000
nach oben
nPage.de-Seiten: Schachspielen |